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04.11.08

Neues "we will get you all!"-Gesetz ab morgen

Tja, neben §202c und neben der beliebigen Einstufung als Terrorist oder Bombenbauer gibt es ab morgen dann den neuen schönen "Jugendpornographie"-Paragraph (§ 184c StGB). Damit können noch mehr Menschen festgehalten werden, denen man sonst leider nicht so viel anhängen konnte. Das gefährliche ist nämlich (heise):

Wer versucht, sich (etwa über das Internet) den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Als "wirklichkeitsnahes Geschehen" ist dabei die Darstellung eines Geschehens zu verstehen, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt. Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.

Da wird dann der Richter nach gut dünken entscheiden, ob die Frau, die man sich angesehen hat unter 18 (bzw. überhaupt real!) ist, oder nicht.
Mal abgesehen davon, dass damit Sex unter Nichtvolljährigen (normal eigentlich) zum Tabuthema wird.

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