« September 2010 | Hauptseite | November 2010 »

31.10.10

SZ über "Tatort Internet"

Dass Harrich seine Behauptung [das Ansprechen von Kindern im Internet, zum Zweck eines späteren realen Sexualkontaktes, sei in Deutschland nicht strafbar] dennoch wiederholt, schützt keine potenziellen Opfer. Bloß ihn selbst.

Die genannte Behauptung ist übrigens rechtlich nicht haltbar.

26.10.10

Ach!

Guckt mal, der Spacken von 1 (sic!) ist auch bei Steam, mit einer eigenen Gruppe. Da freut sich die Community!

20.10.10

Jura I

Ich lese ja das Lawblog sehr regelmäßig, daher hier ein erster Tipp daraus, nur mal so zum Realitätsabgleich.

Über die Sicherheitsverwahrung

19.10.10

Pressekodex

Hier kann man sich den Pressekodex runterladen. Wenn also eine TV-Produktion gegen Programmgrundsätze (hier "Journalistische Sorgfaltsgebote") verstößt, dann kann eine Programmbeschwerde bei der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten abgegeben werden.

Ich sehe ja nicht fern, aber vielleicht kann jemand den Verstoß gegen folgende Regeln bei der Sendung "Tatort Internet" erkennen:

Richtlinie 11.2 – Berichterstattung über Gewalttaten
[...] Sie [die Presse] unternimmt keine eigenmächtigen Vermittlungsversuche zwischen Verbrechern und Polizei. Interviews mit Tätern während des Tatgeschehens darf es nicht geben.

oder

Richtlinie 11.5 – Verbrecher-Memoiren
Die Veröffentlichung so genannter Verbrecher-Memoiren verstößt gegen die Publizistischen Grundsätze, wenn Straftaten nachträglich gerechtfertigt oder relativiert werden, die Opfer unangemessen belastet und durch eine detaillierte Schilderung eines Verbrechens lediglich Sensationsbedürfnisse befriedigt werden.